Pensionsberechnung
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Pensionsberechnungen können im laufenden Kalenderjahr nur für jene KollegInnen erfolgen, die zur Pension heran stehen od. krankheitshalber in den Ruhestand treten müssen!
Berechnungen über das laufende Kalenderjahr hinaus, werden aus Objektivitätsgründen (Gehaltserhöhungen etc.) nicht durchgeführt.
Selbstverständlich werden alle Deine Angaben vertraulich behandelt.